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Fragen und Antworten
Gibt es auch Tarife ohne Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt kann bei Vertragsabschluss abgewählt werden.
Gibt es die Möglichkeit, den Geltungsbereich, die Versicherungssumme und die versicherten Personen während der Vertragslaufzeit zu ändern?
Nein, eine Anpassung Ihres Versicherungsvertrages ist während der Vertragslaufzeit nicht möglich.
Kann ich eine Gruppenreise/Klassenfahrt versichern?
Diese Möglichkeiten bieten wir aktuell nicht an.
Müssen bei einem Familien-, Single mit Kind bzw. Paar-Tarif alle versicherten Personen den gleichen Wohnsitz haben?
Nein, Voraussetzung ist lediglich, dass alle versicherten Personen Ihren gemeldeten Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Was passiert, wenn meine Reisekosten höher sind als meine Versicherungssumme?
Der maximale Reisepreis pro Reise für alle daran teilnehmenden versicherten Personen zusammen darf 25.000 Euro nicht übersteigen. Reisen, welche diesen Höchstbetrag übersteigen, sind nicht versicherbar. Ihre individuelle Versicherungssumme finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein.
Was sind die Kontaktdaten, wenn ich allgemeine Fragen zur Versicherung habe?
Allgemeine Anfragen können Sie in der Zeit von Mo.-Fr. zwischen 9-17 Uhr telefonisch unter 0221 80247 1900 oder per E-Mail an reiseversicherung@axa-assistance.de stellen.
Welche Altersgrenzen gelten?
Die Altersgrenze für den Versicherungsschutz liegt bei 85 Jahre.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Bei Tarifen mit Selbstbehalt beträgt dieser 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 Euro je versicherter Person.
Wie kündige bzw. widerrufe ich meine Versicherung?
Alle Widerrufe sind in Textform zu richten an:
E-Mail: reiseversicherung@axa-assistance.de

Inter Partner Assistance Service GmbH
Postfach 1584
15205 Frankfurt (Oder) 

Die AXA Partners Reiseversicherung kann nicht gekündigt werden, sie läuft nach Beendigung der versicherten Reise, bzw. nach Ablauf des Versicherungsjahres automatisch aus.
Wie lang ist die Widerrufsfrist?
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.
Wie sind Kinder vertraglich zu behandeln, die während der Laufzeit volljährig werden und damit als Erwachsene gelten?
Das während des Versicherungsjahres volljährig gewordene Kind ist noch bis zum Ablauf des aktuellen Versicherungsjahres versichert, danach entfällt der Versicherungsschutz.
Wie viele Personen können im Familientarif versichert werden?
Im Familientarif sind bis zu zwei erwachsenen Personen, bis zu fünf Kleinkinder (0 bis 24 Monate) und/oder bis zu fünf Kinder (2 bis 18 Jahre) versichert. Es können nicht mehr als zwei Erwachsene und fünf Kinder/Kleinkinder und nicht mehr als sieben Personen insgesamt versichert werden.