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Fragen und Antworten
Bin ich auf Reisen in sanktionierten Ländern, z.B. Russland, versichert?
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Bin ich versichert, wenn für das Reisegebiet eine Reisewarnung besteht?
Es gilt kein Versicherungsschutz bei Reisen in Gebiete, für welche das Auswärtige Amt offiziell zum Zeitpunkt des Reiseantritts eine Reisewarnung ausgesprochen hat.

Wenn die Reisewarnung unerwartet nach Antritt der Reise ausgesprochen wird, wird Versicherungsschutz gewährt und weiterhin Service geboten. Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende des siebten Tages nach Ausspruch der Reisewarnung.
In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz in meiner Auslandsreisekrankenversicherung?
Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung für den von Ihnen gewählten Geltungsbereich.

Kein Versicherungsschutz besteht lediglich in Deutschland sowie in Ländern, in denen der Versicherte einen ständigen Wohnsitz hat und in Ländern außerhalb des von Ihnen gewählten Geltungsbereichs.
Ist in der Auslandsreisekrankenversicherung auch ein Rücktransport inkludiert?
Ja, der Versicherer organisiert und trägt die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport an den Wohnsitz der versicherten Person oder das von diesem Wohnsitz nächsterreichbare, geeignete Krankenhaus.
Ist in meiner Police eine Auslandsreisekrankenversicherung inkludiert?
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist ausschließlich in der AXA Reiseversicherung Platin inkludiert. Für die AXA Reiseversicherung Silber oder Gold kann sie optional hinzu gebucht werden.
Sind Rettungs- und Bergungskosten in der Auslandsreisekrankenversicherung inkludiert?
Der Versicherer ersetzt die Kosten, sofern die versicherte Person während der Reise als vermisst gemeldet wird und gesucht werden muss oder aus einer Gefahrensituation gerettet oder geborgen werden muss. Der Versicherer übernimmt die Kosten für diese Suche, Rettung oder Bergung durch ein professionelles Rettungsteam.
Was muss ich tun, wenn ich im Notfall Unterstützung von meiner Auslandsreisekrankenversicherung benötige?
Im Notfall melden Sie sich bitte direkt unter 0221 80247 1700. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar und helfen Ihnen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise in ein Krankenhaus eingeliefert werden oder eine ambulante Behandlung benötigen.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Bei Tarifen mit Selbstbehalt beträgt dieser 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 Euro je versicherter Person.
Wie hoch ist die Versicherungssumme der Auslandsreisekrankenversicherung?
Der Versicherer haftet bis zur maximalen Entschädigungsleistung von 20 Millionen Euro.
Wie lange bin ich mit einer Auslandskrankenversicherung geschützt?
In der Einzelreiseversicherung bis zu 56 aufeinanderfolgende Tage und in der Jahresreiseversicherung bis zu 90 aufeinanderfolgende Tage.
Wie sind Kinder vertraglich zu behandeln, die während der Laufzeit volljährig werden und damit als Erwachsene gelten?
Das während des Versicherungsjahres volljährig gewordene Kind ist noch bis zum Ablauf des aktuellen Versicherungsjahres versichert, danach entfällt der Versicherungsschutz.