AXA

Häufig gestellte Fragen

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Die Jahresversicherung lohnt sich für Einzelpersonen und Personengruppen (Paare, Familien), die innerhalb eines Jahres mehrmals verreisen. Die Jahrespolice bietet Ihnen Schutz für alle Reisen bis zu 90 Tagen, die Sie innerhalb eines Jahres unternehmen. Die Gesamtdauer aller Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres darf zusammen 180 Tage nicht überschreiten. Der Schutz umfasst je nach Auswahl unter anderem Reiserücktritt, Reiseabbruch, Reisehaftpflicht, Krankheit, Gepäckbeschädigung oder -verlust.

Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

Es gilt kein Versicherungsschutz bei Reisen in Gebiete, für welche das Auswärtige Amt offiziell zum Zeitpunkt des Reiseantritts eine Reisewarnung ausgesprochen hat.

Wenn die Reisewarnung unerwartet nach Antritt der Reise ausgesprochen wird, wird Versicherungsschutz gewährt und weiterhin Service geboten. Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende des siebten Tages nach Ausspruch der Reisewarnung.

Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung für den von Ihnen gewählten Geltungsbereich.

Kein Versicherungsschutz besteht lediglich in Deutschland sowie in Ländern, in denen der Versicherte einen ständigen Wohnsitz hat und in Ländern außerhalb des von Ihnen gewählten Geltungsbereichs.

Der Selbstbehalt kann bei Vertragsabschluss abgewählt werden.
Nein, eine Anpassung Ihres Versicherungsvertrages ist während der Vertragslaufzeit nicht möglich.
Diese Möglichkeiten bieten wir aktuell nicht an.
Nein, Voraussetzung ist lediglich, dass alle versicherten Personen Ihren gemeldeten Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Der maximale Reisepreis pro Reise für alle daran teilnehmenden versicherten Personen zusammen darf 25.000 Euro nicht übersteigen. Reisen, welche diesen Höchstbetrag übersteigen, sind nicht versicherbar. Ihre individuelle Versicherungssumme finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein.
Allgemeine Anfragen können Sie in der Zeit von Mo.-Fr. zwischen 9-17 Uhr telefonisch unter 0221 80247 1900 oder per E-Mail an axapartners.reiseversicherung@axa-assistance.de stellen.
Die Altersgrenze für den Versicherungsschutz liegt bei 85 Jahre.
Bei Tarifen mit Selbstbehalt beträgt dieser 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 Euro je versicherter Person.

Alle Widerrufe sind in Textform zu richten an:

E-Mail: axapartners.reiseversicherung@axa-assistance.de

Inter Partner Assistance Service GmbH
Postfach 1584
15205 Frankfurt (Oder) 
 

Die AXA Partners Reiseversicherung für Einzelreisen kann nicht gekündigt werden, sie läuft nach Beendigung der versicherten Reise automatisch aus. Die AXA Partners Reiseversicherung Jahrespolice verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Versicherungsvertrag nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.
Das während des Versicherungsjahres volljährig gewordene Kind ist noch bis zum Ablauf des aktuellen Versicherungsjahres versichert, danach entfällt der Versicherungsschutz.
 
Im Familientarif sind bis zu zwei erwachsenen Personen, bis zu fünf Kleinkinder (0 bis 24 Monate) und/oder bis zu fünf Kinder (2 bis 18 Jahre) versichert. Es können nicht mehr als zwei Erwachsene und fünf Kinder/Kleinkinder und nicht mehr als sieben Personen insgesamt versichert werden.
Auf unserer Webseite finden Sie Produkte rund um das Thema Reiseversicherungen. Für alle anderen Produkte der AXA Deutschland, bitten wir Sie die AXA Deutschland Webseite zu besuchen.

Sie können Ihren Schaden ganz einfach und schnell über unser Online-Schadenportal melden.

Um die Schadenmeldung reibungslos und zügig einzureichen, empfehlen wir Ihnen, folgende Informationen bereitzuhalten:
 

  • - Details zum Vorfall

  • - Informationen zu den medizinischen Ausgaben, die Ihnen entstanden sind

  • - Angaben zu eventuell bereits eingereichten weiteren Schadensfällen

  • - Ihre Bankverbindung zur Auszahlung der Entschädigung
     

Abhängig von den Gegebenheiten Ihres Schadensfalls sollten Sie zudem folgende Dokumente bereitstellen:
 

  • - Nachweis der Reise (Buchungsbestätigung, Reisedaten, Zahlungsbeleg)

  • - Rechnungen oder Belege, die den gemeldeten Schaden betreffen

  • - Allgemeine Unterlagen (medizinische Formulare)

  • - Nachweise über bereits erhaltene Entschädigungen, falls zutreffend
     

Es ist möglich, Fotos und Scans von Papierdokumenten sowie Screenshots von E-Mails und Dateien einzureichen.

Ja, der Versicherer organisiert und trägt die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport an den Wohnsitz der versicherten Person oder das von diesem Wohnsitz nächsterreichbare, geeignete Krankenhaus.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist ausschließlich in der AXA Reiseversicherung Platin inkludiert. Für die AXA Reiseversicherung Silber oder Gold kann sie optional hinzu gebucht werden.
Der Versicherer ersetzt die Kosten, sofern die versicherte Person während der Reise als vermisst gemeldet wird und gesucht werden muss oder aus einer Gefahrensituation gerettet oder geborgen werden muss. Der Versicherer übernimmt die Kosten für diese Suche, Rettung oder Bergung durch ein professionelles Rettungsteam.

Im Notfall melden Sie sich bitte direkt unter 0221 80247 1700. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar und helfen Ihnen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise in ein Krankenhaus eingeliefert werden oder eine ambulante Behandlung benötigen.

In der Einzelreiseversicherung bis zu 56 aufeinanderfolgende Tage und in der Jahresreiseversicherung bis zu 90 aufeinanderfolgende Tage.

Der Versicherer haftet bis zur maximalen Entschädigungsleistung von 20 Millionen Euro.
Ja, es besteht Versicherungsschutz, wenn ein naher Angehöriger schwer erkrankt, sich verletzt oder verstirbt.

Ja, die Reiserücktrittsversicherung versichert die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn ein versichertes Ereignis zur Stornierung der Gruppenreise führt. Leistungen der Reiserücktrittsversicherung erhalten Sie als Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Die anderen Teilnehmer der Gruppenreise benötigen eine eigene Reiserücktrittsversicherung.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme Ihrer Reiserücktrittsversicherung ist, dass Sie auf der Buchung namentlich genannt sind und Ihr Reisekostenanteil ersichtlich ist.

Es besteht nur Versicherungsschutz, wenn die Versicherung spätestens 14 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wurde. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 14 Tage, besteht für diese Reise Versicherungsschutz nur, wenn der Versicherungsvertrag innerhalb von 7 Tagen nach dem Tag der Reisebuchung abgeschlossen wurde. Die Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
Wenn eine versicherte Person aufgrund eines versicherten Ereignisses (z. B. schwere unerwartete Erkrankung) die Reise nicht antreten kann, so können alle versicherten Personen von der Reise zurücktreten.
Zusatzbausteine, bei denen es sich um Transport- oder Mietleistungen handelt, z. B. Mietwagen sind mitversichert. Weitere Zusatzbausteine, z.B. Konzert- / Theaterkarten, Skipässe, Sprachkurse sind nur dann versichert, wenn sie im Rahmen einer Pauschalreise gebucht sind – z. B. eine Musicalreise inkl. Übernachtung, An- und Abreise sowie Musicalkarten.
Sowohl Pauschalreisen als auch Individualreisen sind versicherbar, solange die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz erfüllt sind.

Als Angehörige gelten folgende Angehörige der versicherten Person:
 

  • - Ehepartner oder Lebensgefährten

  • - Kinder, Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder

  • - Eltern, Großeltern, Schwiegereltern

  • - Tanten, Onkel, Nichten, Neffen

Der maximale Reisepreis pro Reise für alle daran teilnehmenden versicherten Personen zusammen darf 25.000 Euro nicht übersteigen. Reisen, welche diesen Höchstbetrag übersteigen, sind nicht versicherbar. Ihre individuelle Versicherungssumme finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein.