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Fragen und Antworten
Besteht Versicherungsschutz, wenn ein nicht mitreisender naher Angehöriger schwer erkrankt oder sich schwer verletzt hat?
Ja, es besteht Versicherungsschutz, wenn ein naher Angehöriger schwer erkrankt, sich verletzt oder verstirbt.
Bin ich auf Reisen in sanktionierten Ländern, z.B. Russland, versichert?
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Bin ich versichert, wenn für das Reisegebiet eine Reisewarnung besteht?
Es gilt kein Versicherungsschutz bei Reisen in Gebiete, für welche das Auswärtige Amt offiziell zum Zeitpunkt des Reiseantritts eine Reisewarnung ausgesprochen hat.

Wenn die Reisewarnung unerwartet nach Antritt der Reise ausgesprochen wird, wird Versicherungsschutz gewährt und weiterhin Service geboten. Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende des siebten Tages nach Ausspruch der Reisewarnung.
Erstattet mir meine Reiserücktrittsversicherung meinen Kostenanteil, wenn eine Gruppenreise storniert wird?
Ja, die Reiserücktrittsversicherung versichert die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn ein versichertes Ereignis zur Stornierung der Gruppenreise führt. Leistungen der Reiserücktrittsversicherung erhalten Sie als Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Die anderen Teilnehmer der Gruppenreise benötigen eine eigene Reiserücktrittsversicherung.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme Ihrer Reiserücktrittsversicherung ist, dass Sie auf der Buchung namentlich genannt sind und Ihr Reisekostenanteil ersichtlich ist.
Gibt es auch Tarife ohne Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt kann bei Vertragsabschluss abgewählt werden.
Gibt es die Möglichkeit, den Geltungsbereich, die Versicherungssumme und die versicherten Personen während der Vertragslaufzeit zu ändern?
Nein, eine Anpassung Ihres Versicherungsvertrages ist während der Vertragslaufzeit nicht möglich.
In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz in meiner Auslandsreisekrankenversicherung?
Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung für den von Ihnen gewählten Geltungsbereich.

Kein Versicherungsschutz besteht lediglich in Deutschland sowie in Ländern, in denen der Versicherte einen ständigen Wohnsitz hat und in Ländern außerhalb des von Ihnen gewählten Geltungsbereichs.
Ist in der Auslandsreisekrankenversicherung auch ein Rücktransport inkludiert?
Ja, der Versicherer organisiert und trägt die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport an den Wohnsitz der versicherten Person oder das von diesem Wohnsitz nächsterreichbare, geeignete Krankenhaus.
Ist in meiner Police eine Auslandsreisekrankenversicherung inkludiert?
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist ausschließlich in der AXA Reiseversicherung Platin inkludiert. Für die AXA Reiseversicherung Silber oder Gold kann sie optional hinzu gebucht werden.
Kann ich die Reiserücktrittskostenversicherung auch kurzfristig abschließen?
Es besteht nur Versicherungsschutz, wenn die Versicherung spätestens 14 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wurde. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 14 Tage, besteht für diese Reise Versicherungsschutz nur, wenn der Versicherungsvertrag innerhalb von 7 Tagen nach dem Tag der Reisebuchung abgeschlossen wurde. Die Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
Kann ich eine Gruppenreise/Klassenfahrt versichern?
Diese Möglichkeiten bieten wir aktuell nicht an.
Können alle versicherten Personen Leistung ins Anspruch nehmen, wenn nur eine versicherte Person erkrankt?
Wenn eine versicherte Person aufgrund eines versicherten Ereignisses (z. B. schwere unerwartete Erkrankung) die Reise nicht antreten kann, so können alle versicherten Personen von der Reise zurücktreten.
Müssen bei einem Familien-, Single mit Kind bzw. Paar-Tarif alle versicherten Personen den gleichen Wohnsitz haben?
Nein, Voraussetzung ist lediglich, dass alle versicherten Personen Ihren gemeldeten Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Sind Eintrittskarten, Skipässe und ähnliche Leistungen mitversichert?
Zusatzbausteine, bei denen es sich um Transport- oder Mietleistungen handelt, z. B. Mietwagen sind mitversichert.  Weitere Zusatzbausteine, z.B. Konzert- / Theaterkarten, Skipässe, Sprachkurse sind nur dann versichert, wenn sie im Rahmen einer Pauschalreise gebucht sind. Z. B. eine Musicalreise inkl. Übernachtung, An- und Abreise sowie Musicalkarten.
Sind nur Pauschalreisen versicherbar oder auch Individualreisen, z.B. mit dem Wohnmobil?
Sowohl Pauschalreisen als auch Individualreisen sind versicherbar, solange die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz erfüllt sind.
Sind Rettungs- und Bergungskosten in der Auslandsreisekrankenversicherung inkludiert?
Der Versicherer ersetzt die Kosten, sofern die versicherte Person während der Reise als vermisst gemeldet wird und gesucht werden muss oder aus einer Gefahrensituation gerettet oder geborgen werden muss. Der Versicherer übernimmt die Kosten für diese Suche, Rettung oder Bergung durch ein professionelles Rettungsteam.
Was muss ich tun, wenn ich im Notfall Unterstützung von meiner Auslandsreisekrankenversicherung benötige?
Im Notfall melden Sie sich bitte direkt unter 0221 80247 1700. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar und helfen Ihnen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise in ein Krankenhaus eingeliefert werden oder eine ambulante Behandlung benötigen.
Was passiert, wenn meine Reisekosten höher sind als meine Versicherungssumme?
Der maximale Reisepreis pro Reise für alle daran teilnehmenden versicherten Personen zusammen darf 25.000 Euro nicht übersteigen. Reisen, welche diesen Höchstbetrag übersteigen, sind nicht versicherbar. Ihre individuelle Versicherungssumme finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein.
Was sind die Kontaktdaten, wenn ich allgemeine Fragen zur Versicherung habe?
Allgemeine Anfragen können Sie in der Zeit von Mo.-Fr. zwischen 9-17 Uhr telefonisch unter 0221 80247 1900 oder per E-Mail an reiseversicherung@axa-assistance.de stellen.
Welche Altersgrenzen gelten?
Die Altersgrenze für den Versicherungsschutz liegt bei 85 Jahre.
Wer gilt als naher Angehöriger?
Als Angehörige gelten folgende Angehörige der versicherten Person:
  • Ehepartner oder Lebensgefährten
  • Kinder, Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder
  • Eltern, Großeltern, Schwiegereltern
  • Tanten, Onkel, Nichten, Neffen
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Bei Tarifen mit Selbstbehalt beträgt dieser 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 Euro je versicherter Person.
Wie hoch ist die maximal mögliche Versicherungssumme der Reiseversicherung?
Der maximale Reisepreis pro Reise für alle daran teilnehmenden versicherten Personen zusammen darf 25.000 Euro nicht übersteigen. Reisen, welche diesen Höchstbetrag übersteigen, sind nicht versicherbar. Ihre individuelle Versicherungssumme finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein.
Wie hoch ist die Versicherungssumme der Auslandsreisekrankenversicherung?
Der Versicherer haftet bis zur maximalen Entschädigungsleistung von 20 Millionen Euro.
Wie kündige bzw. widerrufe ich meine Versicherung?
Alle Widerrufe sind in Textform zu richten an:
E-Mail: reiseversicherung@axa-assistance.de

Inter Partner Assistance Service GmbH
Postfach 1584
15205 Frankfurt (Oder) 

Die AXA Partners Reiseversicherung kann nicht gekündigt werden, sie läuft nach Beendigung der versicherten Reise, bzw. nach Ablauf des Versicherungsjahres automatisch aus.
Wie lang ist die Widerrufsfrist?
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.
Wie lange bin ich mit einer Auslandskrankenversicherung geschützt?
In der Einzelreiseversicherung bis zu 56 aufeinanderfolgende Tage und in der Jahresreiseversicherung bis zu 90 aufeinanderfolgende Tage.
Wie sind Kinder vertraglich zu behandeln, die während der Laufzeit volljährig werden und damit als Erwachsene gelten?
Das während des Versicherungsjahres volljährig gewordene Kind ist noch bis zum Ablauf des aktuellen Versicherungsjahres versichert, danach entfällt der Versicherungsschutz.
Wie viele Personen können im Familientarif versichert werden?
Im Familientarif sind bis zu zwei erwachsenen Personen, bis zu fünf Kleinkinder (0 bis 24 Monate) und/oder bis zu fünf Kinder (2 bis 18 Jahre) versichert. Es können nicht mehr als zwei Erwachsene und fünf Kinder/Kleinkinder und nicht mehr als sieben Personen insgesamt versichert werden.