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Die Jahresversicherung lohnt sich für Einzelpersonen und Personengruppen (Paare, Familien), die innerhalb eines Jahres mehrmals verreisen. Die Jahrespolice bietet Ihnen Schutz für alle Reisen bis zu 90 Tagen, die Sie innerhalb eines Jahres unternehmen. Die Gesamtdauer aller Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres darf zusammen 180 Tage nicht überschreiten. Der Schutz umfasst je nach Auswahl unter anderem Reiserücktritt, Reiseabbruch, Reisehaftpflicht, Krankheit, Gepäckbeschädigung oder -verlust.
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Es gilt kein Versicherungsschutz bei Reisen in Gebiete, für welche das Auswärtige Amt offiziell zum Zeitpunkt des Reiseantritts eine Reisewarnung ausgesprochen hat.
Wenn die Reisewarnung unerwartet nach Antritt der Reise ausgesprochen wird, wird Versicherungsschutz gewährt und weiterhin Service geboten. Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende des siebten Tages nach Ausspruch der Reisewarnung.
Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung für den von Ihnen gewählten Geltungsbereich.
Kein Versicherungsschutz besteht lediglich in Deutschland sowie in Ländern, in denen der Versicherte einen ständigen Wohnsitz hat und in Ländern außerhalb des von Ihnen gewählten Geltungsbereichs.
Alle Widerrufe sind in Textform zu richten an:
E-Mail: reiseversicherung@axa-assistance.de
Inter Partner Assistance Service GmbH
Postfach 1584
15205 Frankfurt (Oder)
Die AXA Partners Reiseversicherung für Einzelreisen kann nicht gekündigt werden, sie läuft nach Beendigung der versicherten Reise automatisch aus. Die AXA Partners Reiseversicherung Jahrespolice verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Versicherungsvertrag nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.
Sie können Ihren Schaden ganz einfach und schnell über unser Online-Schadenportal melden.
Um die Schadenmeldung reibungslos und zügig einzureichen, empfehlen wir Ihnen, folgende Informationen bereitzuhalten:
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- Details zum Vorfall
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- Informationen zu den medizinischen Ausgaben, die Ihnen entstanden sind
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- Angaben zu eventuell bereits eingereichten weiteren Schadensfällen
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- Ihre Bankverbindung zur Auszahlung der Entschädigung
Abhängig von den Gegebenheiten Ihres Schadensfalls sollten Sie zudem folgende Dokumente bereitstellen:
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- Nachweis der Reise (Buchungsbestätigung, Reisedaten, Zahlungsbeleg)
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- Rechnungen oder Belege, die den gemeldeten Schaden betreffen
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- Allgemeine Unterlagen (medizinische Formulare)
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- Nachweise über bereits erhaltene Entschädigungen, falls zutreffend
Es ist möglich, Fotos und Scans von Papierdokumenten sowie Screenshots von E-Mails und Dateien einzureichen.
Im Notfall melden Sie sich bitte direkt unter 0221 80247 1700. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar und helfen Ihnen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Reise in ein Krankenhaus eingeliefert werden oder eine ambulante Behandlung benötigen.
In der Einzelreiseversicherung bis zu 56 aufeinanderfolgende Tage und in der Jahresreiseversicherung bis zu 90 aufeinanderfolgende Tage.
Ja, die Reiserücktrittsversicherung versichert die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn ein versichertes Ereignis zur Stornierung der Gruppenreise führt. Leistungen der Reiserücktrittsversicherung erhalten Sie als Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Die anderen Teilnehmer der Gruppenreise benötigen eine eigene Reiserücktrittsversicherung.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme Ihrer Reiserücktrittsversicherung ist, dass Sie auf der Buchung namentlich genannt sind und Ihr Reisekostenanteil ersichtlich ist.
Als Angehörige gelten folgende Angehörige der versicherten Person:
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- Ehepartner oder Lebensgefährten
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- Kinder, Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder
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- Eltern, Großeltern, Schwiegereltern
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- Tanten, Onkel, Nichten, Neffen