Reisevollmacht für Kinder: Wann sie nötig ist und was sie enthalten muss
Eine Reisevollmacht ist eine schriftliche Erklärung der Eltern, dass ihr Kind im Ausland reisen darf – sei es allein, mit nur einem Elternteil oder in Begleitung Dritter. In Deutschland ist sie zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, das Auswärtige Amt empfiehlt sie jedoch ausdrücklich, um Probleme bei Grenzkontrollen zu vermeiden. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wann eine Reisevollmacht nötig ist, welche Angaben sie enthalten muss und wann eine Beglaubigung sinnvoll ist.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Reisevollmacht für Kinder?Wann brauchen Kinder eine Reisevollmacht?Was muss in einer Reisevollmacht für Kinder stehen?Muss die Reisevollmacht beglaubigt werden?Reisevollmacht bei besonderen FamiliensituationenHäufige Fehler bei der ReisevollmachtWas zusätzlich wichtig ist: Reiseversicherung für KinderWas ist eine Reisevollmacht für Kinder?
Eine Reisevollmacht ist ein formloses Dokument, mit dem sorgeberechtigte Eltern bestätigen, dass ihr minderjähriges Kind eine bestimmte Auslandsreise antreten darf. Sie dient als Nachweis gegenüber Grenzbeamten, Fluggesellschaften und ausländischen Behörden.
Der Hintergrund ist der Schutz vor Kindesentziehung: Wenn ein Kind ohne beide Elternteile reist, prüft die Grenzpolizei in vielen Ländern, ob die Reise mit Zustimmung der Sorgeberechtigten erfolgt. Eine Reisevollmacht beantwortet diese Frage direkt am Schalter. Ohne sie kann es zu langwierigen Rückfragen oder im schlimmsten Fall zur Verweigerung der Einreise kommen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt eine solche Einverständniserklärung für alle Auslandsreisen, bei denen ein Kind nicht von beiden sorgeberechtigten Elternteilen begleitet wird. Eine offizielle Vorlage gibt es nicht, der Inhalt ist jedoch klar definiert.
In der Praxis bezeichnen beide Begriffe dasselbe Dokument. Während das Auswärtige Amt von einer „formlosen Einverständniserklärung“ spricht, hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff „Reisevollmacht“ durchgesetzt. Wichtig ist jedoch nicht die Bezeichnung, sondern der Inhalt: Aus dem Schriftstück muss eindeutig hervorgehen, dass die Sorgeberechtigten mit der konkreten Reise einverstanden sind.
Wann brauchen Kinder eine Reisevollmacht?
Ob eine Reisevollmacht nötig ist, hängt davon ab, mit wem das Kind unterwegs ist. Je weniger sorgeberechtigte Personen mitreisen, desto wichtiger wird das Dokument an der Grenze.
Kind reist mit beiden Eltern
Reisen beide sorgeberechtigten Elternteile gemeinsam mit dem Kind, ist eine Reisevollmacht nicht erforderlich. Tragen Eltern und Kind denselben Nachnamen und liegen gültige Ausweisdokumente vor, gibt es an der Grenze in der Regel keine Rückfragen.
Anders sieht es aus, wenn das Kind einen anderen Nachnamen trägt, zum Beispiel nach einer Scheidung oder in Patchworkfamilien. In diesem Fall empfiehlt sich eine Geburtsurkunde oder ein Sorgerechtsnachweis, um die Verwandtschaft zu belegen.
Kind reist mit nur einem Elternteil
Reist das Kind nur mit Mutter oder Vater, sollte der zu Hause gebliebene Elternteil eine schriftliche Einverständniserklärung mitgeben. Das gilt auch dann, wenn die Eltern verheiratet sind und denselben Wohnsitz haben.
Grenzbeamte in vielen Ländern fragen gezielt nach der Zustimmung des abwesenden Elternteils. Ohne diese kann die Einreise verzögert oder im Einzelfall sogar verweigert werden, besonders bei Reisen in Länder mit strengen Bestimmungen wie die USA, Südafrika oder Kanada.
Kind reist ohne Eltern
Begleiten Großeltern, Tanten, Freunde der Familie oder andere Erwachsene das Kind ins Ausland, ist eine Reisevollmacht beider sorgeberechtigten Elternteile dringend zu empfehlen. Das Dokument sollte den vollständigen Namen der Begleitperson, deren Beziehung zum Kind und die Reisedaten enthalten.
Dies gilt ebenso für organisierte Reisen wie Klassenfahrten, Schüleraustausche oder Sprachreisen. In der Regel verlangen die Reiseveranstalter selbst eine schriftliche Einwilligung der Eltern.
Kind reist allein
Auch alleinreisende Minderjährige benötigen eine Reisevollmacht der Sorgeberechtigten. Fluggesellschaften haben hierfür eigene Regeln: Die meisten bieten einen sogenannten „Unaccompanied Minor“-Service an, der für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren oft verpflichtend und mit Zusatzkosten verbunden ist.
Für die Vollmacht selbst gelten dieselben inhaltlichen Anforderungen wie bei einer begleiteten Reise. Zusätzlich sollten Eltern die Kontaktdaten einer Ansprechperson am Zielort hinterlegen.
In welchen Ländern wird die Reisevollmacht häufig kontrolliert?
Eine verbindliche Liste der Länder mit Vollmachtspflicht existiert nicht. Erfahrungsgemäß wird die Einreise mit Minderjährigen besonders streng kontrolliert in Südafrika, Marokko, Ägypten, der Türkei, Mexiko und einigen lateinamerikanischen Staaten. Auch die USA und Kanada prüfen bei alleinreisenden Kindern oder bei Reisen mit nur einem Elternteil regelmäßig die Zustimmung.
Welche Dokumente konkret verlangt werden, erfahren Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts für das jeweilige Zielland. Klären Sie die Anforderungen idealerweise einige Wochen vor der Reise, vor allem, wenn eine Beglaubigung oder Übersetzung nötig ist.

Wenn Kinder mit Großeltern unterwegs sind, ist es empfehlenswert, eine Reisevollmacht auszustellen.
Was muss in einer Reisevollmacht für Kinder stehen?
Eine Reisevollmacht muss nicht in einem bestimmten Format vorliegen, sollte aber alle Angaben enthalten, die Grenzbeamte und Fluggesellschaften für eine zweifelsfreie Identifikation benötigen. Fehlende oder ungenaue Informationen sind der häufigste Grund für Probleme an der Grenze.
Folgende Angaben gehören in jede Reisevollmacht:
● persönliche Daten der Sorgeberechtigten: vollständige Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse beider Elternteile,
● persönliche Daten der Begleitperson (falls vorhanden): vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift, Reisepassnummer und Beziehung zum Kind,
● Reisedaten: genaues Reiseziel, Reisezeitraum mit Hin- und Rückreisedatum sowie Adresse der Unterkunft am Zielort,
● Erklärung der Zustimmung: ausdrückliche schriftliche Bestätigung, dass die Sorgeberechtigten mit der konkreten Reise einverstanden sind,
● erweiterte Vollmachten (optional, aber empfehlenswert): Befugnis der Begleitperson, in medizinischen Notfällen Entscheidungen zu treffen oder behördliche Schritte einzuleiten,
● Ort, Datum und Unterschrift der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten: Reist das Kind nur mit einem Elternteil, genügt die Unterschrift des zu Hause bleibenden Elternteils. Reist das Kind mit einer dritten Person oder allein, sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich.
Legen Sie der Vollmacht eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie der Ausweisdokumente beider Elternteile bei. Bei alleinigem Sorgerecht fügen Sie zusätzlich den gerichtlichen Nachweis bei.
In welcher Sprache sollte die Reisevollmacht verfasst sein?
Eine Reisevollmacht auf Deutsch reicht für viele Reiseziele aus, ist außerhalb der EU jedoch oft nicht praktikabel. Behörden in Drittstaaten akzeptieren ein rein deutschsprachiges Dokument im Zweifel nicht.
Wir empfehlen deshalb eine zweisprachige Fassung in Deutsch und der Amtssprache des Ziellandes oder zumindest in Englisch. Für Reisen in Länder mit besonders strengen Kontrollen, wie beispielsweise Südafrika oder Mexiko, sollten Sie eine beglaubigte Übersetzung durch ein Übersetzungsbüro in Betracht ziehen.
Bei längeren Reisen oder mehreren Zielländern lohnt sich eine Übersetzung in die jeweilige Landessprache. Welche Anforderungen genau gelten, klären Sie am besten bei der Auslandsvertretung des Ziellandes in Deutschland.
Gibt es ein Formular oder ein Muster für die Reisevollmacht?
Eine offizielle staatliche Vorlage hierfür existiert in Deutschland nicht. Das Auswärtige Amt spricht in diesem Zusammenhang von einer „formlosen Einverständniserklärung” und gibt nur inhaltliche Empfehlungen, jedoch kein verbindliches Formular.
Sie können das Dokument selbst am Computer erstellen oder handschriftlich verfassen, sofern alle oben genannten Angaben enthalten sind. Auch ein PDF-Muster aus dem Internet kann als Orientierung dienen, achten Sie aber darauf, dass es alle Pflichtangaben abdeckt und auf Ihre konkrete Reise zugeschnitten ist. Eine vorgefertigte Vorlage ohne individuelle Reisedaten wird von den Grenzbehörden nicht anerkannt.

Für die Reisevollmacht gibt es keine offizielle Vorlage.
Muss die Reisevollmacht beglaubigt werden?
In Deutschland ist eine Beglaubigung gesetzlich nicht vorgeschrieben, in vielen Ländern wird sie jedoch dringend empfohlen. Sie bestätigt, dass die Unterschriften auf der Vollmacht tatsächlich von den Sorgeberechtigten stammen, und erhöht die Akzeptanz an der Grenze erheblich.
Ob eine Beglaubigung nötig ist, hängt vom Recht des Ziellandes ab. Auskunft erteilt die jeweilige Auslandsvertretung in Deutschland. Bei Reisen innerhalb der EU reicht in der Regel eine einfache schriftliche Erklärung, außerhalb der EU verlangen viele Behörden hingegen eine notarielle Beglaubigung.
Wer beglaubigt eine Reisevollmacht?
In Deutschland können Notare sowie das Bürgeramt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung eine Reisevollmacht beglaubigen. Dabei handelt es sich um die sogenannte Unterschriftsbeglaubigung: Die Behörde bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von der angegebenen Person stammt. Davon zu unterscheiden ist eine Beglaubigung der gesamten Vollmacht oder ihrer Kopie.
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen Kommune. Eine Unterschriftsbeglaubigung beim Bürgeramt ist in der Regel günstiger als eine notarielle Beglaubigung. Letztere ist international besser anerkannt, besonders bei Reisen außerhalb der EU.
Bringen Sie zur Beglaubigung den gültigen Personalausweis oder Reisepass beider Sorgeberechtigten mit. Die Vollmacht müssen Sie erst vor Ort im Beisein der Sachbearbeiterin oder des Notars unterschreiben, da dies Voraussetzung für die Beglaubigung ist.
Wann reicht eine einfache Unterschrift?
Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums genügt in der Regel eine selbst aufgesetzte Reisevollmacht mit den Unterschriften der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Eine Beglaubigung verlangen die Grenzkontrollen hier nur in Ausnahmefällen.
Auch wenn die formalen Anforderungen gering sind, sollte die Vollmacht vollständig und gut lesbar sein. Zwar ist eine handschriftliche Erklärung zulässig, doch wirkt ein am Computer erstelltes Dokument an der Grenze professioneller und reduziert Rückfragen.
Für Reisen in einige Staaten außerhalb der EU kann zusätzlich eine Apostille oder Legalisation der beglaubigten Vollmacht erforderlich sein. Fragen Sie hierzu bei der Auslandsvertretung des Ziellandes nach.
Reisevollmacht bei besonderen Familiensituationen
Je nach Familiensituation können besondere Anforderungen an die Reisevollmacht gelten. Bei getrennt lebenden Eltern, alleinigem Sorgerecht oder abweichenden Nachnamen prüfen Grenzbeamte zusätzliche Nachweise.
1. Getrennt lebende oder geschiedene Eltern
Auch nach einer Trennung oder Scheidung bleibt in den meisten Fällen das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Beide Elternteile müssen einer Auslandsreise zustimmen, unabhängig davon, bei wem das Kind lebt.
Verweigert ein Elternteil die Zustimmung grundlos, kann das Familiengericht in begründeten Fällen eine Entscheidung treffen.
2. Alleiniges Sorgerecht
Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht und reist das Kind ohne diesen Elternteil, reicht dessen Unterschrift auf der Reisevollmacht aus. Reist das Kind mit dem alleinerziehenden Elternteil, ist keine Vollmacht erforderlich.
Bei einem verstorbenen Elternteil ist die Sterbeurkunde der entsprechende Nachweis. Beide Dokumente sollten für Reisen außerhalb der EU in die jeweilige Landessprache oder ins Englische übersetzt sein.
3. Kind mit abweichendem Nachnamen
Trägt das Kind einen anderen Nachnamen als der mitreisende Elternteil, etwa nach einer Wiederheirat oder bei nicht verheirateten Eltern, kann die Grenzpolizei die Verwandtschaft anzweifeln. Das gilt besonders in Ländern mit strengen Kontrollen. Führen Sie in diesem Fall die Geburtsurkunde des Kindes mit, aus der die Abstammung hervorgeht.
Eine internationale Geburtsurkunde enthält die wichtigsten Angaben in mehreren Sprachen gleichzeitig und ist in vielen europäischen Ländern ohne zusätzliche Übersetzung gültig. Sie erhalten sie beim Standesamt des Geburtsorts.

Wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, müssen der Auslandsreise beide Elternteile zustimmen.
Häufige Fehler bei der Reisevollmacht
Eine Reisevollmacht erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn sie an der Grenze ohne Rückfragen akzeptiert wird. Folgende Fehler sehen Grenzbeamte am häufigsten:
❌ Unvollständige Angaben: Fehlt das Geburtsdatum des Kindes, die Reisepassnummer oder die genaue Reisedauer, verliert das Dokument an Aussagekraft.
❌ Fehlende Unterschrift des nicht mitreisenden Elternteils: Reist das Kind nur mit einem Elternteil, muss der andere sorgeberechtigte Elternteil die Vollmacht unterschreiben. Reist das Kind mit einer dritten Person oder allein, sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich.
❌ Veraltete Vollmacht: Eine Vollmacht aus dem Vorjahr reicht für eine neue Reise nicht aus. Für jede Reise ist ein aktuelles Dokument mit konkreten Reisedaten erforderlich.
❌ Fehlende Übersetzung: Viele Grenzbehörden außerhalb der EU akzeptieren eine rein deutsche Vollmacht nicht. Eine englische Fassung oder die Landessprache sind außerhalb Europas Standard.
❌ Keine Begleitdokumente: Ohne Kopien der Geburtsurkunde oder Ausweise der Eltern lässt sich die Verwandtschaft im Zweifel nicht belegen.
❌ Nur als Foto auf dem Smartphone: Grenzbeamte verlangen in der Regel ein ausgedrucktes Original mit Originalunterschrift. Eine digitale Kopie dient bestenfalls als Backup.
Stellen Sie die Vollmacht daher idealerweise zwei bis vier Wochen vor Reisebeginn aus. So bleibt genug Zeit für eine eventuelle Beglaubigung oder Übersetzung.
Was zusätzlich wichtig ist: Reiseversicherung für Kinder
Eine sorgfältig vorbereitete Reisevollmacht klärt die rechtlichen Fragen einer Reise. Was sie jedoch nicht regelt, sind die finanziellen Folgen unerwarteter Ereignisse wie ein Beinbruch beim Skifahren, eine Magen-Darm-Infektion am Strand oder eine Stornierung aufgrund von Krankheit kurz vor Reiseantritt.
Wir empfehlen daher, für jede Auslandsreise mit Kindern eine Reiseversicherung abzuschließen. Diese schützt Sie vor Stornokosten, falls Sie die Reise kurzfristig absagen müssen, und übernimmt die medizinische Versorgung Ihres Kindes im Ausland sowie einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.
Der Familientarif versichert bis zu zwei Erwachsene und bis zu fünf Kinder oder Kleinkinder mit nur einem Vertrag. Es spielt keine Rolle, ob beide Eltern mitreisen – entscheidend ist, wer im Versicherungsschein eingetragen ist.
Der Schutz vor Stornokosten ist in allen Tarifen (Silber, Gold und Platin) enthalten. Eine Auslandskrankenversicherung ist im Tarif Platin bereits inkludiert und lässt sich in den Tarifen Silber und Gold optional hinzubuchen. Weitere Leistungen wie Gepäck- und Reiseunfallschutz können je nach Tarif hinzugebucht werden.
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FAQ
Marketa Pechova
Marketa ist freiberufliche Texterin und Wanderführerin mit einer besonderen Vorliebe für die Alpen und Italien. In ihren Artikeln teilt sie authentische Reiseerlebnisse, praktische Tipps und Geschichten aus den Bergen.