Reiserücktrittsversicherung: Wann abschließen und was gilt bei kurzfristiger Buchung?
Die Reise ist gebucht, die Vorfreude ist groß. Doch bevor es losgeht, stellen sich noch einige wichtige Fragen: Bis wann kann man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen und was gilt bei kurzfristigen Buchungen? Wir erklären, worauf Sie achten müssen.
Inhaltsverzeichnis
Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung?Der ideale Zeitpunkt: Reiserücktrittsversicherung direkt nach der Buchung abschließenBis wann kann man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?Wann tritt die Reiserücktrittsversicherung in Kraft?Kann man eine Reiserücktrittsversicherung nachträglich abschließen?Reiserücktrittsversicherung kurzfristig abschließen: Was gilt bei Last-Minute-Buchungen?Fazit: Wann sollte man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung?
Ob Familienurlaub, Kreuzfahrt oder eine lange Individualreise, unvorhergesehene Ereignisse können jeden treffen. Die AXA Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund absagen müssen. Dazu zählen unter anderem eine plötzliche schwere Erkrankung, ein Unfall, der Tod eines nahen Angehörigen oder auch der unerwartete Verlust des Arbeitsplatzes.
Der Schutz gilt auch nach Reiseantritt: Wenn Sie Ihren Urlaub vorzeitig abbrechen müssen, übernimmt die Versicherung die Kosten der Rückreise sowie die anteiligen Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen.
Wichtig dabei ist, dass der Grund in beiden Fällen unvorhergesehen ist und nach Vertragsabschluss eintritt.
Der ideale Zeitpunkt: Reiserücktrittsversicherung direkt nach der Buchung abschließen
Die Antwort auf die Frage, wann man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen sollte, ist simpel: am besten sofort nach der Buchung. Denn der Versicherungsschutz gilt nur für Ereignisse, die nach Vertragsabschluss eintreten. Wer erst Wochen später an die Versicherung denkt, riskiert, in der Zwischenzeit ohne Schutz dazustehen.
Bis wann kann man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Für beide Varianten der AXA Reiseversicherung – die Einzel- und die Jahresreiseversicherung – gelten dieselben Fristen: Welche Frist für Sie gilt, hängt davon ab, wie viel Zeit zwischen Buchung und Reiseantritt liegt:
| Buchung mehr als 14 Tage vor Reiseantritt | → Die Versicherung muss spätestens 14 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. |
| Buchung weniger als 14 Tage vor Reiseantritt (z. B. 10 Tage vorher) | → Die Versicherung muss innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung abgeschlossen werden, spätestens jedoch vor Reiseantritt. |
| Last-Minute-Buchung wenige Tage vor Abreise (z. B. 3 Tage vorher) | → Abschluss am selben Tag oder am Folgetag der Buchung empfohlen, immer vor Reiseantritt. |

Wann tritt die Reiserücktrittsversicherung in Kraft?
Die Reiserücktrittsversicherung tritt in Kraft, sobald die Versicherungsprämie bezahlt wurde. Der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Zahlungseingang – nicht bereits mit dem Vertragsabschluss oder der Antragstellung. Ereignisse, die zwischen Vertragsabschluss und Zahlungseingang eintreten, sind nicht versichert.
In der Praxis bedeutet das: Wer die Versicherung online abschließt und sofort per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift bezahlt, ist in der Regel innerhalb weniger Minuten geschützt. Bei einer Überweisung kann es hingegen ein bis zwei Werktage dauern, bis die Zahlung eingeht und der Schutz aktiv wird.
Gerade bei kurzfristigen Buchungen ist die Zahlungsmethode deshalb entscheidend: Wer am Tag vor der Abreise eine Versicherung abschließt, sollte eine Zahlungsart wählen, die sofort verbucht wird. Sonst kann der Versicherungsschutz erst nach Reiseantritt beginnen, wodurch er unwirksam wird.
Kann man eine Reiserücktrittsversicherung nachträglich abschließen?
Ja, solange die oben genannten Fristen eingehalten werden und die Reise noch nicht angetreten wurde. Eine Reiserücktrittsversicherung kann also auch Tage oder Wochen nach der Buchung abgeschlossen werden. Bei der Einzelreiseversicherung ist das sogar der Regelfall, da zunächst alle Reisedaten und der Reisepreis feststehen müssen.
Ein Abschluss der Versicherung ist jedoch nicht möglich, wenn die Reise bereits begonnen hat oder der Grund für eine mögliche Stornierung bereits bekannt ist, etwa eine frisch diagnostizierte Erkrankung. Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für unerwartete Ereignisse, die nach Vertragsabschluss eintreten.
In diesem Zusammenhang wird häufig gefragt, ob sich eine Reiserücktrittsversicherung auch rückwirkend abschließen lässt, also mit Schutz für Ereignisse, die bereits vor dem Vertragsabschluss eingetreten sind. Das ist nicht möglich. Eine Reiserücktrittsversicherung wirkt grundsätzlich nur in die Zukunft. Versichert sind ausschließlich Stornogründe, die nach Abschluss des Vertrags und nach Zahlung der Prämie auftreten. Ein nachträglicher Abschluss ist möglich, ein rückwirkender Schutz jedoch nicht.
Reiserücktrittsversicherung kurzfristig abschließen: Was gilt bei Last-Minute-Buchungen?
Wer spontan bucht, muss nicht auf Versicherungsschutz verzichten. Auch wenn zwischen Buchung und Abreise nur wenige Tage liegen, kann die AXA Reiserücktrittsversicherung noch abgeschlossen werden. Allerdings nur, wenn dies innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung und vor Reiseantritt erfolgt.
Ein Beispiel: Wer heute eine Reise bucht und übermorgen abreist, kann die Versicherung noch heute oder morgen abschließen und ist damit vollständig abgesichert.
Besonders bei Last-Minute-Reisen lohnt sich eine Absicherung, denn die Stornokosten können je nach Anbieter bis zu 80 % des Reisepreises betragen und das oft schon wenige Tage vor Abreise.
Fazit: Wann sollte man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Am besten direkt nach der Buchung, dann sind Sie von Anfang an abgesichert. Wenn Sie das vergessen, haben Sie in den meisten Fällen noch Zeit, dies nachzuholen. Die AXA Reiseversicherung muss jedoch spätestens 14 Tage vor Reiseantritt beziehungsweise bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung abgeschlossen werden.
Dann stellt sich noch die Frage, welche Versicherung die richtige ist. Wer nur eine einzelne Reise absichern möchte – also eine einmalige Reiserücktrittsversicherung sucht – ist mit der Einzelreiseversicherung gut beraten. Wer häufiger unterwegs ist, profitiert von der Jahresreiseversicherung. Sie gilt automatisch für alle Reisen innerhalb eines Jahres (insgesamt maximal 180 Tage), sodass Sie vor jeder Buchung nicht erneut an den Versicherungsschutz denken müssen.
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