AXA
Eine Auslandskrankenversicherung für die Türkei ist sinnvoll.

Optimaler Schutz für Ihre Reise

Auslandskrankenversicherung für die Türkei

Sonne, Meer und eine lebendige Kultur machen die Türkei zu einem attraktiven Urlaubsziel. Doch auch im Urlaub können Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte notwendig werden. Mit einer Auslandskrankenversicherung für die Türkei sind Sie für solche Situationen finanziell abgesichert und müssen sich keine Gedanken über hohe Behandlungskosten machen.

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Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb ausdrücklich, für Reisen in die Türkei eine private Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption abzuschließen.

 

Braucht man für die Türkei eine Auslandskrankenversicherung?

Zwischen Deutschland und der Türkei besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Das klingt zunächst beruhigend, bedeutet in der Praxis aber nur einen eingeschränkten Schutz.

Um Ihre Behandlungskosten über die gesetzliche Krankenversicherung absichern zu können, müssen Sie sich vor der Reise von Ihrer Krankenkasse das Formular A/T 11 (Auslandskrankenschein) ausstellen lassen. Viele Leistungen sind zudem mit Zuzahlungen verbunden, die Sie selbst tragen müssen.

Besonders teuer wird es, wenn ein Krankenrücktransport nach Deutschland notwendig ist. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt diese Kosten in der Regel nicht. Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb ausdrücklich, für Reisen in die Türkei eine private Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption abzuschließen.

* Alle Informationen zu den Versicherungsleistungen und zum Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte unseren AVB. 

Gesetzlich Krankenversicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine kostenfreie Behandlung in Notaufnahmen

 

Welche Leistungen umfasst die gesetzliche Krankenversicherung in der Türkei und welche nicht?

Im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens haben gesetzlich Krankenversicherte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine kostenfreie Behandlung in Notaufnahmen.
 
Sie benötigen die Anspruchsbescheinigung T/A 11 Ihrer Krankenkasse und müssen sich vor Ort bei der türkischen Sozialversicherungsanstalt eine YUPASS-Nummer besorgen.

Außerdem gilt die kostenfreie Behandlung nur, wenn Sie bei der Aufnahme als Notfall eingestuft werden.

Die größte Lücke bleibt der Krankenrücktransport nach Deutschland, den die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht übernimmt. Genau hier setzt eine private Auslandskrankenversicherung an.

Was deckt die AXA Auslandskrankenversicherung für die Türkei ab

Was deckt die AXA Auslandskrankenversicherung für die Türkei ab?

✔️ Kostenübernahme für medizinisch notwendige Behandlungen – ambulant wie stationär,
✔️ medizinisch sinnvoller Transport in ein besser ausgestattetes Krankenhaus,
✔️ schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz,
✔️ Krankenbesuch durch einen Freund oder einen Angehörigen bei stationärem Aufenthalt von mehr als fünf Tagen,
✔️ medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport nach Deutschland,
✔️ Übernahme von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 5.000 EUR,
✔️ Überführung sterblicher Überreste im Todesfall,
✔️ telemedizinische Assistance (auf Englisch rund um die Uhr, auf Deutsch täglich von 8 bis 21 Uhr).

Nicht versichert sind unter anderem planbare Behandlungen, die ohne Weiteres bis zur Rückkehr warten können, sowie Vorerkrankungen, die bereits vor Reisebeginn behandlungsbedürftig waren.

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Die medizinische Versorgung ist in türkischen Großstädten und touristischen Regionen gut

 

Wie ist die medizinische Versorgung in der Türkei?

Die medizinische Versorgung ist in türkischen Großstädten und touristischen Regionen gut, in ländlichen Gebieten jedoch oft nicht auf dem Niveau westeuropäischer Standards.

Die Behandlungskosten in Privatkliniken können deutlich höher sein als in Deutschland, da es keine allgemeingültige Gebührenordnung gibt. Üblich ist außerdem eine finanzielle Vorleistung vor Behandlungsbeginn, etwa durch Vorlage einer Kreditkarte. Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb, die voraussichtlichen Kosten vor jeder Behandlung zu klären.

Eine Liste deutschsprachiger Ärzte in der Türkei finden Sie im Verzeichnis der deutschen Auslandsvertretungen.

Nehmen Sie eine individuell zusammengestellte Reiseapotheke mit

 

Gesundheitstipps für Ihren Türkeiurlaub

Für die Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Stellen Sie jedoch sicher, dass Ihre Standardimpfungen gemäß dem Impfkalender der Ständigen Impfkommission (STIKO) aktuell sind, insbesondere gegen Masern. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und bei längeren Aufenthalten auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

Nehmen Sie außerdem eine individuell zusammengestellte Reiseapotheke mit. Zu den häufigsten Reisekrankheiten in der Türkei gehören Durchfallerkrankungen, die sich durch sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene meist vermeiden lassen.

Trinken Sie kein Leitungswasser und verwenden Sie zum Zähneputzen Flaschenwasser. In Großstädten und touristischen Regionen sind Apotheken gut erreichbar und viele gängige Medikamente rezeptfrei erhältlich.

Die Auslandskrankenversicherung erhalten Sie bei AXA als Teil unserer Reiseversicherungspakete

 

Die richtige Reiseversicherung für die Türkei

Die Auslandskrankenversicherung erhalten Sie bei AXA als Teil unserer Reiseversicherungspakete. Bei den Paketen Silber und Gold können Sie sie als Zusatzbaustein hinzubuchen, im Paket Platin ist sie automatisch enthalten.

Wenn Sie nur einen Urlaub im Jahr planen, ist die Einzelreiseversicherung die passende Wahl. Reisen Sie mehrmals im Jahr ins Ausland, lohnt sich die Jahresreiseversicherung. Für Paare, Familien oder Singles stehen eigene Tarife zur Verfügung, sodass alle Mitreisenden mit einer Police abgesichert sind.


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FAQ

Zwar besteht keine Pflicht, jedoch empfiehlt das Auswärtige Amt ausdrücklich den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption. Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei bietet nämlich nur einen eingeschränkten Schutz. So werden beispielsweise Privatarztbesuche und ein Krankenrücktransport nach Deutschland nicht übernommen.
Ja, die Auslandskrankenversicherung deckt medizinisch notwendige Behandlungen ab – unabhängig davon, ob Sie eine staatliche oder private Einrichtung aufsuchen. Beachten Sie, dass in Privatkliniken in der Türkei üblicherweise eine finanzielle Vorleistung vor Behandlungsbeginn erbracht werden muss.
Die Versicherung muss als Teil der Reiseversicherung spätestens 14 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Liegen zwischen Buchung und Abreise weniger als 14 Tage, gilt die Versicherung, wenn Sie sie innerhalb von 7 Tagen nach der Reisebuchung abschließen. In jedem Fall muss der Abschluss vor Reiseantritt erfolgen.