EHIC: Was zahlt die Krankenkasse im Ausland und was nicht?
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) finden Sie auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte. Sie gilt in allen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Großbritannien. Damit übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland zu denselben Bedingungen wie für Einheimische. Eigenanteile, Behandlungen durch Privatärzte und den Rücktransport nach Deutschland zahlt sie dagegen nicht.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und wo finden Sie sie?In welchen Ländern gilt die EHIC?Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland?Was übernimmt die Krankenkasse im Ausland nicht?Brauchen Sie in der EU trotzdem eine Auslandskrankenversicherung?Was ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und wo finden Sie sie?
Die EHIC (European Health Insurance Card) weist nach, dass Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind. Praxen und Kliniken im europäischen Ausland rechnen Ihre Behandlung über die Karte mit dem staatlichen Gesundheitssystem vor Ort ab. Sie selbst zahlen in diesem Fall nur die Eigenanteile, die dort auch Einheimische tragen.
Eine eigene Karte müssen Sie nicht beantragen. Ihre Krankenkasse druckt die EHIC auf die Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Sie ist an der EU-Flagge erkennbar. Dort sind die Kennnummer Ihrer Krankenkasse, die Kartennummer und das Ablaufdatum vermerkt.
Die EHIC gilt genau so lange wie Ihre Gesundheitskarte. Prüfen Sie das Ablaufdatum deshalb vor der Abreise. Mit einer abgelaufenen Karte riskieren Sie, dass die Praxis Sie als Privatpatient behandelt und Sie die Kosten sofort selbst tragen müssen.
Haben Privatversicherte eine EHIC?
Nein, die EHIC steht nur Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen zu. Als Privatversicherter müssen Sie Behandlungen im Ausland zunächst selbst zahlen und die Rechnung anschließend bei Ihrer Versicherung einreichen. Klären Sie vor der Reise, ob Ihr Tarif im Reiseland gilt und einen Rücktransport einschließt.
In welchen Ländern gilt die EHIC?
Die EHIC gilt in allen 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Großbritannien. In Serbien, Montenegro und Nordmazedonien akzeptieren Praxen und Kliniken die Karte ebenfalls, allerdings nur für Notfallbehandlungen.
Gilt die EHIC in der Türkei?
Nein, in der Türkei gilt die EHIC nicht. Ihren Versicherungsschutz regelt ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei. Den Anspruch auf eine Behandlung weisen Sie mit einem Auslandskrankenschein nach, den Sie vor der Abreise bei Ihrer Krankenkasse anfordern müssen. Beachten Sie, dass dieser Anspruch sich auf Notfallbehandlungen in staatlichen Krankenhäusern und Vertragseinrichtungen der SGK (türkische Sozialversicherung) beschränkt. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf unserer Seite zur Auslandskrankenversicherung für die Türkei.
Was gilt in Ländern ohne Abkommen?
Außerhalb der EU-Regelung und der Abkommensstaaten dürfen gesetzliche Krankenkassen keine Behandlungskosten übernehmen. Das betrifft beliebte Reiseziele wie Ägypten, Thailand oder die USA. Eine Behandlung dort müssen Sie vollständig aus eigener Tasche bezahlen, sofern Sie keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben.
Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland?
Mit der EHIC übernimmt Ihre Krankenkasse alle medizinisch notwendigen Behandlungen, die nicht bis zu Ihrer Rückkehr nach Deutschland warten können. Dies gilt für akute Erkrankungen und Unfälle ebenso wie für die notwendige Weiterbehandlung chronischer Erkrankungen während der Reise. Den Umfang der Leistungen bestimmt dabei das Gesundheitssystem Ihres Reiselandes und nicht der deutsche Leistungskatalog.
Konkret deckt die EHIC folgende Leistungen ab:
- Arztbesuch in einer Praxis, die im staatlichen Gesundheitssystem abrechnet,
- Zahnarzt bei akuten Beschwerden,
- Krankenhaus in öffentlichen Kliniken, die auch Einheimische behandeln,
- Medikamente auf Rezept, in manchen Ländern nur Präparate aus der dortigen Arzneimittelliste.
Eine Behandlung, für die Sie gezielt ins Ausland reisen, deckt die EHIC hingegen nicht ab. Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, sprechen Sie vor der Abreise mit Ihrer Krankenkasse. Diese klärt mit Ihnen, welche Versorgung Sie im Reiseland erwarten können.
So funktioniert der Arztbesuch mit der EHIC
-
Praxis finden: Suchen Sie eine Praxis, die Patienten des staatlichen Gesundheitssystems behandelt. Die Adressen erhalten Sie meist an der Hotelrezeption oder bei Ihrer Reiseleitung.
-
Vorab nachfragen: Fragen Sie vor der Behandlung, ob die Praxis die EHIC akzeptiert. So vermeiden Sie eine Privatrechnung.
-
Dokumente vorlegen: Zeigen Sie Ihre Gesundheitskarte mit der EHIC und Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
-
Eigenanteil zahlen: Wenn das Reiseland Zuzahlungen vorsieht, begleichen Sie diese direkt vor Ort.
-
Rezept einlösen: Legen Sie das Rezept zusammen mit der EHIC in einer Apotheke vor.
Gehen Sie zuerst in eine allgemeinmedizinische Praxis. Von dort erhalten Sie bei Bedarf eine Überweisung an einen Facharzt oder ins Krankenhaus. In einem medizinischen Notfall wenden Sie sich direkt an die nächste Klinik.

Nach einem Unfall im Urlaub übernimmt Ihre Krankenkasse mit der EHIC die medizinisch notwendige Behandlung im staatlichen Gesundheitssystem des Reiselandes.
Was übernimmt die Krankenkasse im Ausland nicht?
Die EHIC gilt nur innerhalb des staatlichen Gesundheitssystems Ihres Reiselandes. Alle Kosten außerhalb dieses Systems sowie alle Eigenanteile müssen Sie selbst tragen. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, wo die Grenzen liegen.
|
Leistung |
Zahlt die Krankenkasse mit der EHIC? |
|---|---|
|
Arztbesuch in einer Praxis des staatlichen Systems |
Ja |
|
Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus |
Ja |
|
Medikamente auf Rezept |
Ja, teilweise nur aus der Arzneimittelliste des Landes |
|
Zuzahlungen und Eigenanteile im Reiseland |
Nein |
|
Behandlung beim Privatarzt oder in einer Privatklinik |
Nein |
|
Rücktransport nach Deutschland |
Nein |
|
Behandlung, für die Sie gezielt anreisen |
Nein |
|
Behandlung in Ländern ohne Abkommen |
Nein |
Auch von ihren eigenen Versicherten verlangen viele Länder Zuzahlungen und Eigenanteile für Arztbesuche, Klinikaufenthalte oder Medikamente. Diese Beträge müssen Sie vor Ort selbst zahlen. Ihre deutsche Krankenkasse darf Ihnen diese Kosten nicht erstatten.
In Urlaubsregionen behandeln viele Privatärzte und Privatkliniken ausschließlich gegen Rechnung. Dort hilft Ihnen die EHIC nicht und Sie müssen die Behandlungskosten sofort selbst tragen. Laut der Verbraucherzentrale können bei einem Klinikaufenthalt als Privatpatient schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen.
Einen medizinisch begründeten Rücktransport nach Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht. Daran ändert auch die EHIC nichts, denn sie gilt nur für die Behandlung im Reiseland. Die Kosten für einen Krankenrücktransport müssen Sie vollständig selbst tragen.
Was tun, wenn die Praxis die EHIC nicht akzeptiert?
Manche Ärztinnen und Ärzte lehnen die EHIC ab und bestehen auf Barzahlung, obwohl sie im staatlichen System arbeiten. In diesem Fall bezahlen Sie die Behandlung zunächst selbst und lassen sich eine detaillierte Rechnung mit allen Diagnosen und Leistungen ausstellen.
Reichen Sie die Rechnung nach der Reise bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese erstattet Ihnen höchstens den Betrag, den die Behandlung in Deutschland gekostet hätte, abzüglich einer Verwaltungspauschale. Die Summe, die darüber hinausgeht, müssen Sie selbst zahlen.
Brauchen Sie in der EU trotzdem eine Auslandskrankenversicherung?
Ja, denn die EHIC deckt ausgerechnet die Kosten nicht, die im Ausland am teuersten werden: Privatrechnungen, Eigenanteile und Rücktransporte. Eine private Auslandskrankenversicherung schließt diese Lücken – auch bei Reisen innerhalb der EU.
Die Auslandsreisekrankenversicherung von AXA Assistance zahlt dort, wo Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht leistet oder ihre Leistung nicht ausreicht. Sie enthält folgende Leistungen:
✓ Heilbehandlungskosten bis 20 Millionen Euro,
✓ Rücktransport nach Deutschland, sobald er medizinisch sinnvoll ist,
✓ Aufwendungen für Begleitpersonen, sofern medizinisch erforderlich,
✓ verlängerter Schutz um bis zu 365 Tage, wenn Sie krankheitsbedingt nicht planmäßig zurückreisen können.
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist im Tarif Platin enthalten. Zu den Tarifen Silber und Gold können Sie sie hinzubuchen. Alle drei Tarife enthalten außerdem eine Reiserücktrittsversicherung, die Ihre Stornokosten übernimmt, falls Sie Ihre Reise zum Beispiel wegen einer Erkrankung nicht antreten können.
FAQ

Marketa Pechova
Marketa ist freiberufliche Texterin und Wanderführerin mit einer besonderen Vorliebe für die Alpen und Italien. In ihren Artikeln teilt sie authentische Reiseerlebnisse, praktische Tipps und Geschichten aus den Bergen.
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